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Photovoltaikversicherung

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Photovoltaikversicherung - So geht's richtig!


Welche Photovoltaikversicherung ist die beste für Ihre Investition? Viele Immobilienbesitzer installieren gerade jetzt Photovoltaikanlagen (kurz: PV-Anlagen) zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen oder Balkonkraftwerke zum Anschluss an die Steckdose sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte Versicherung. Lesen Sie weiter, worauf es dabei ankommt ...

 

 

 

Unterversicherung bei PV-Anlagen vermeiden

Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

 

 

Bei Ihrer Photovoltaikversicherung von Spezial-Paketen profitieren

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung.

Die Photovoltaikversicherung entschädigt je nach Vertragsumfang zum Beispiel auch für:

  • Schäden durch Bedienungsfehler
  • Vandalismus
  • Diebstahl
  • Sabotage
  • Überspannung im Stromnetz
  • Kurzschluss
  • Marderbiss an Strom führenden Leitungen

 

Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.

 

 

Schützen Sie sich vor Haftpflichtansprüchen

Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaikversicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Personen verletzt werden.

Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in Ihrer persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaikversicherung auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.

Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich. Unabhängig davon ob die Installation auf dem Wohnhaus, der Werkhalle oder auf einem Freigelände erfolgt. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.

 

 

 

 

 


   
 

 


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FAQ - Oft gestellte Fragen und Antworten


 

Was passiert, wenn durch einen Brand im Gebäude die PV-Anlage beschädigt wird?

Die Photovoltaikversicherung schützt PV-Anlagen gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag und Explosion. Ebenso bei Schäden durch den Anprall oder den Absturz eines Luftfahrzeuges, sowie seiner Teile oder seiner Ladung. Auch Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder eine Implosion ist versichert. Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (§ 2, Nr. 1, d ABE 2008). Dieser Versicherungsschutz besteht auch bei einem Übergang eines Brandes vom Wohnhaus auf die PV-Anlage.

 

 


 

Was passiert, wenn Ihre PV-Anlage durch einen Kurzschluss einen Schaden am Haus verursacht?

In der Photovoltaikversicherung ist nur die PV-Anlage versichert. Ein Feuerschaden an Ihrem Haus, ist über Ihre Gebäudeversicherung abzuwickeln. 

Falls Ihre PV-Anlage auf oder an einem fremden Gebäude installiert ist, benötigen Sie als Betreiber eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Diese ist in einigen PV-Konzepten als Extra enthalten. Vorab sollten Sie jedoch prüfen, ob Sie nicht bereits über Ihre private Haftpflichtversicherung entsprechenden Versicherungsschutz genießen. So ist zum Beispiel in der VHV EXKLUSIV die Verkehrssicherungspflicht für regenerative Energieanlagen, wie zum Beispiel Photovoltaik-, Geothermie- oder Kleinwindanlagen mit versichert. Übrigens inklusive der Schäden aufgrund einer Einspeisung in ein fremdes Stromnetz.

 

 


 

Kann ich meine PV-Anlage versichern, die auf einem fremden Gebäude installiert ist?

Ja, das ist kein Problem. Sie können Ihre Photovoltaik-Anlage auch dann versichern, wenn sie sich auf fremden oder gemieteten Gebäude oder Grundstücken befindet. Wichtig ist in diesem Fall vor allem auch eine entsprechend ausgestaltete Betreiberhaftpflicht.

 

 


 

Welche Haftpflichtversicherung brauche ich als PV-Betreiber?

In einigen leistungsstarken Privathaftpflichtversicherungen (z.B. VHV EXKLUSIV) ist die sich für den Betreiber ergebende Verkehrssicherungspflicht für PV-Anlagen bereits mitversichert. Dazu gehören auch Einspeisungsschäden.

Wenn Sie jedoch eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage betreiben und gegen Entgelt Strom erzeugen, benötigen Sie in der Regel eine Betreiberhaftpflichtversicherung. Das liegt daran, dass Sie ein Gewerbe betreiben. Und selbst eine bestehende Deckung Ihrer privaten Haftpflicht reicht in dieser Hinsicht möglicherweise nicht aus, da gewerbliche Risiken in der Regel von der privaten Haftpflicht ausgeschlossen sind.

 

 


 

Wie kann ich mich vor einer Finanzierungslücke im Totalschadenfall schützen? 

Wenn Ihre PV-Anlage einen Totalschaden erleidet und wieder aufgebaut wird, entschädigt Sie die Photovoltaikversicherung bis zum Wiederbeschaffungswert einer neuen Anlage. Es kann jedoch vorkommen, dass die Anlage nicht wieder aufgebaut werden kann. 

Zum Beispiel, weil in Serie produzierte Ersatzteile nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind. Ebenso, wenn Ihre Anlage auf einem Gebäude errichtet wurde, das aufgrund eines Brandes, einer Überflutung oder eines Erdrutsches nicht wiederaufgebaut werden kann. Dann wird Ihre Bank bei einer finanzierten PV-Anlage von Ihnen den noch offenen Kreditbetrag zurückfordern. Außerdem erhalten Sie im Falle eines Nicht-Wiederaufbaus nur den Zeitwert erstattet. Allerdings basiert der Zeitwert nicht auf dem ursprünglichen Preis, den Sie seinerzeit bezahlt haben, sondern auf dem aktuellen Neupreis einer vergleichbaren Anlage.

Die Differenz zwischen dem aktuellen Wert und der Restschuld kann sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Diese Finanzierungslücke können Sie mit einer speziellen GAP-Versicherung für Photovoltaikanlagen abdecken. 

 

 


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