ORTHEY CONSULT - Ihr Spezialist für Firmenversicherungen!

 VERSICHERUNGSMAKLER FÜR KMU 

 +49  02662  9456-0

Bauleistungsversicherung

 

 

Bauleistungsversicherung für Auftraggeber

Sie planen ein gewerbliches Bauvorhaben? Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, wie Sie sich als Auftraggeber gegen unvorhersehbare Risiken und Schäden während der Bauphase absichern können? Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Bauvorhaben erfolgreich abgeschlossen wird? Eine Möglichkeit ist die Bauleistungsversicherung - aber was genau ist das eigentlich und welche Vorteile bietet sie Ihnen als Bauherr? 

 

  2 Bauvorhaben = 1 Schaden  

 

Laut Statistik kommt auf jedes 2. Bauvorhaben ein Schadensfall. Als Unternehmer haben Sie sicherlich schon Erfahrung mit Bauprojekten gemacht und wissen, dass es immer zu unerwarteten Ereignissen kommen kann. Eine Bauleistungsversicherung bietet Auftraggebern während der Bauphase Schutz vor unliebsamen Überraschungen.

Ein plötzlicher Brand, ein Sturm oder Diebstahl können schwerwiegende Folgen haben und das Bauvorhaben zum Stillstand bringen oder gar komplett zerstören. Eine Bauleistungsversicherung schützt Sie als Auftraggeber vor solchen Schäden und übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau. 

Doch nicht nur bei Schäden am Bauwerk selbst ist die Versicherung von Vorteil. Auch Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl von Baustoffen werden (wenn vereinbart) durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Somit können Sie als Unternehmer beruhigt und ohne finanzielles Risiko Ihr Bauvorhaben abschließen. 

 

Neubau

Umbau

Außenanlagen


 

Welche Bauvorhaben können versichert werden? 

Grundsätzlich können alle Lieferungen und Leistungen für Neu- und Umbau-Vorhaben im Rahmen einer Bauleistungsversicherung geschützt werden. Einschließlich der dazugehörigen Außenanlagen.

 

Eine Bauleistungsversicherung eignet sich z.B. für: 

  • Büro- und Geschäftsgebäude
  • Industrie- und Lagerhallen
  • Parkhäuser
  • Krankenhäuser
  • Einkaufszentren
  • Hotels
  • Turn- und Mehrzweckhallen
  • Schulen
  • Kirchen
  • etc.

 

Auf Antrag können mitversichert werden*: 

  • Anlagen zur Stromerzeugung
  • EDV-Anlagen
  • medizinisch-technische Einrichtungen
  • Laboreinrichtungen
  • Altbauten (gegen Einsturz)


* wenn diese nicht sowieso Gegenstand der Lieferungen und Leistungen sind

 

 


Schadenbeispiele aus der Praxis


Naturkatastrophen

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürme, Hagel oder Erdbeben können schwerwiegende Schäden an der Baustelle verursachen.

 

Sabotage & Vandalismus

In einem neu errichteten Bürogebäude bricht nachts eine Gruppe von Vandalen ein. Der Schaden: Zerstörte Fenster, Türen und Wände. Graffiti an den Wänden und eine beschädigte Elektro-Installation.

 

Materialfehler & Co.

Fehlerhafte Materialien oder Konstruktionsfehler können zu schwerwiegenden Schäden an der Baustelle führen.

Diebstahl fester Teile

Der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung umfasst auch fest eingebaute versicherte Teile wie z.B. Türen, Fenster oder Waschbecken. Etwa, wenn diese durch von Unbekannten entwendet werden.

Fahrlässigkeit

Unter den Versicherungsschutz fallen auch Ungeschicklichkeit und fahrlässige Ausführungsfehler.

Unbekannte Baugrund-Eigenschaften

Die Bauleistungsversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Bauvorhaben, die durch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes herbeigeführt wurden. Beispiel: Ein Absacken verursacht Schäden am Rohbau.


 

Versicherte Gefahren und Schäden 

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen und Verluste von versicherten Sachen (Sachschäden).

 

Versicherte Gefahren: 

  • Die Bauleistungsversicherung ist eine Allgefahren-Deckung mit nur wenigen ausdrücklich ausgeschlossenen Schäden. Somit bietet sie einen umfassenden Schutz vor unvorhersehbare Ereignisse. Alles, was nicht gedeckt ist, wird exakt in den Bedingungen des Vertrages benannt.

 

Auf Antrag können mitversichert werden: 

  • Verluste durch Diebstahl fest verbundener Bestandteile
  • Schäden durch Gewässer nach ungewöhnlichem Hochwasser
  • Brand, Blitzschlag oder Explosion, sowie Absturz von Luftfahrzeugen
    (in der Regel über Feuerrohbau versichert)

 

 

Nicht versicherte Gefahren und Schäden 

  • Mangelhafte Lieferungen und Leistungen sowie andere versicherte Sachen
  • Nicht geprüfte Baustoffe
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Beauftragten
  • Durch normale Witterungsverhältnisse verursachte Schäden
  • Schäden durch normale Wasserführung / normalen Wasserstand von Gewässern
  • Diebstahl von gelagerten Materialien und Bauteilen
  • Durch Krieg oder innere Unruhen verursachte Schäden
  • Terroristische Anschläge als Schadensursache
  • Schäden, als Folge von Kernenergie

 

 

Wie werden Versicherungssumme und -wert ermittelt?

Die Höhe der Versicherungssumme bildet ebenso wie die Bauart des Objektes, sowie die Bauzeit und der gewünschte Deckungsumfang die Basis für die Beitragsberechnung. Der Versicherungswert und somit auch die zu versichernde Summe bemisst sich insbesondere nach den Herstellungskosten, wobei diverse Nebenkosten nicht berücksichtigt werden.


Herstellungskosten

Der Versicherungswert sind die endgültigen Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben.

Nebenkosten

Nicht berücksichtigt werden:

  • Grundstückskosten
  • Erschließungskosten
  • Baunebenkosten
  • Maklercourtage
  • Architekten- /Ingenieur-Honorare
  • Finanzierungskosten

 

Versicherungsgrundlagen 

Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN) und Klauseln.

 

Bleiben Fragen?

Kontaktfoto

ORTHEY CONSULT
GmbH & Co. KG

 Hauptstraße 46
 D-57629 Müschenbach
 +49 (0) 2662 9456 - 0
 +49 (0) 2662 9456 - 77
 info@orthey.de
 orthey.de


Angebot anfordern!

Erhalten Sie hier Ihre Entscheidungsvorlage zur Montageversicherung.


Neuerungen und wichtige Infos für Entscheider

Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie kostenfrei unsere Entscheider-News.