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Wohngebäudeversicherung

 


 

Gebäudeversicherung

 

Die Gebäudeversicherung schützt Ihren wertvollsten Besitz

Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Nicht selten arbeitet man sein "halbes Leben" für die eigenen vier Wände. Doch innerhalb kürzester Zeit können Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.

Eine Wohngebäudeversicherung beziehungsweise Betriebliche Gebäudeversicherung ist für Eigentümer von Immobilien daher unverzichtbar. Der Hausrat (also der Inhalt) sollte durch eine separate Hausratversicherung beziehungsweise Inventarversicherung abgesichert werden.

 

 

 


 

Gebäudeversicherung - Die Grundlagen 

Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung.

Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratversicherung ist sie für Hausbesitzer unentbehrlich: nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm oder Überschwemmung kann der Schaden Sie schnell an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen.

Gut geschützt sind Sie im Ernstfall nur, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policenordner haben.

 

Was ist versichert

Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.

Auch Gebäudezubehör ist versichert

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.

Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

 

 

Leistungsumfang

Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, durch einen Sturmschaden Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.

Extraleistungen je nach Vertrag

Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.

 

 

 


 

Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.

Risiken können auch einzeln versichert werden

Da die Gebäudeversicherung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern.

Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.

 

 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.

Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung

Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.

In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.

 

 

Elementarschadenversicherung

Regional bedingte Risikozuschläge

 

Der Basisschutz der Gebäudeversicherung umfasst Schäden durch:

  • Feuer / Brand / Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm- und Hagel

 

Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie: 

  • Starkregen (d.h. 15-25 Liter pro Quadratmeter/Stunde) 
  • Überschwemmungen
  • Sturmfluten
  • Erdbeben
  • Erdrutsche
  • Lawinen oder Schneedruck

Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Gebäudeversicherung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann. Die Versicherer greifen dazu auf ZÜRS zurück. ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen.

 

Starkregen - Das sind die Fakten

Die folgenden Zahlen beziehen sich auf Deutschland (Stand 11.2023):

 

  • Starkregen verursachte Schäden in Höhe von 12,6 Milliarden Euro im Zeitraum 2003-2023 (GDV)
  • an jedem 10. Haus entstanden Schäden durch vollgelaufene Keller und Wasserschäden 
  • die Beseitigung kostete im Durchschnitt 7.600 Euro
  • ca. 12% aller Häuser sind in der höchsten ZÜRS-Gefährungsstufe
  • ca. 66% aller Häuser sind in der mittleren Gefährdungsstufe
  • Gefährlicher Irrtum: Nur 52% der Hauseigentümer besitzen einen Elementarschadenschutz

 

Der Keller - die größte Schwachstelle im Haus

In vielen Fällen erweist sich der Keller als die anfälligste Zone für Starkregen und Überschwemmung. Die Konsequenzen können verheerend sein, wenn Ihr Keller nicht ausreichend geschützt ist. Wasserschäden können nicht nur zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, sondern auch langfristige strukturelle Schäden am Gebäude und Hausrat verursachen.

Wasser sucht sich seinen Weg und kann daher fast überall eindringen! 

 

Zum Beispiel von außen durch:

  • Fenster
    (Lösung: Druckwasserdichte Fenster einbauen)
  • Lichtschächte
    (Lösung: Einfassung um mindestens 15 cm erhöhen)
  • Außentüren
    (Lösung: Überdachung anbringen)

 

 aber auch von innen:

 

So können Sie außerdem Ihr Risiko reduzieren:

  • Abflüsse auf Balkonen und in Kellerschächten regelmäßig von Laub und Schmutz säubern
  • Regenrinnen und Fallrohre regelmäßig reinigen
    (Tipp: Laubfanggitter nachrüsten)

 

 

Gehen Sie auf Nummer sicher! 

Drei Jahrzehnte Erfahrung haben gezeigt, dass Sie selbst mit den bestmöglichen Vorsichtsmaßnahmen Naturgefahren nicht vollständig vermeiden können. Als Ihr Versicherungsmakler im Westerwald empfehlen wir Ihnen daher den Einschluss von Elementarschäden in Ihre Gebäudeversicherung. Wir vermitteln seit 1989 deutschlandweit preisgünstigste Gebäudeversicherungen für gewerblich genutzte Immobilien und Wohngebäude. Jetzt Angebot anfordern!

 

 

 

 


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