Klassische
Betriebsunterbrechungs-
versicherungen
02662-94560
- Begrenzte Abschluss-Kapazitäten -
Das Coronavirus (COVID-19) hält die Welt in Atem: Immer mehr Menschen sind besorgt und geraten in Panik. "Hamsterkäufe" nehmen zu. Die Börsen brechen ein und Gesundheitsbehören stellen in Verdachtsfällen alle Kontaktpersonen unter Quarantäne. Dies gilt nicht nur für die infizierten Personen selbst, sondern vorsorglich für das gesamte soziale Umfeld. Eine Quarantäne kann regionale Gebiete, einzelne Gemeinden, bestimmte Institutionen oder auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betreffen. Das Risiko einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund des Coronavirus (COVID-19) besteht auch für Ihre Praxis - von jetzt auf gleich!
Wir möchten Ihnen diese wichtige Information nicht vorenthalten. Lesen Sie auf dieser Seite:
Kann sich eigentlich jedes Unternehmen gegen das Coronavirus versichern? Klare Antwort: Nein! Es kommt ganz darauf an, ob ein Betrieb der NICHT-Lebensmittel-Branche oder der Lebensmittel-Branche inklusive bestimmter Gesundheitsberufe (z.B. Ärzte und Zahnärzte) angehört. Grundsätzlich gilt:
| NICHT-Lebensmittel-Branchen |
Lebensmittel-Branchen |
|
nicht versicherbar
|
grundsätzlich versicherbar |
Klassische
Betriebsunterbrechungs-
versicherungen
Spezielle
Betriebsschließungs-
versicherungen
Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechungen und Ertragsausfall besteht nur als Folge einer materiellen Sachbeschädigung z.B. durch Feuer oder Leitungswasser.
d.h. Coronadeckung ist
NICHT VERSICHERBAR*
Versicherungsschutz kann nur beantragt werden von Betrieben, die der Lebensmittelbranche sowie diversen Gesundheitsberufen zugeordnet sind.
d.h. Coronadeckung ist
VERSICHERBAR
Um Corona-bedingte Ausfallschäden für Unternehmen aus „Nicht-Lebensmittelbranchen“ abzusichern, müsste eine sachschaden-unabhängige Betriebsunterbrechungsdeckung bestehen. Diese – auch unter der Bezeichnung "Non-Damage-Business-Interruption" (NDBI) geführte - Versicherungsform wird jedoch erst seit kurzer Zeit von nur sehr wenigen Versicherern für exponierte Großrisiken angeboten, z.B.:
Nach den Erfahrungen mit der bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Infektionskrankheit SARS, welche im Februar 2003 erstmalig weltweit bemerkt wurde und diversen anderen Pandemien wie z.B. EHEC, Legionellose oder Virusgrippe (Influenza) sind die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und die hieraus resultierenden Folgen derzeit nicht abschätzbar. Etliche Versicherer nehmen daher grundsätzlich auch für Lebensmittelbetriebe keine keine Anträge an.
Nach den uns vorliegenden Informationen bieten am deutschen Versicherungsmarkt derzeit nur noch sehr wenige Versicherer Schutz im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung. Voraussetzung ist: Die zuständige Behörde schließt den versicherten Betrieb oder eine Betriebsstätte des versicherten Betriebes, zur Verhinderung oder Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern beim Menschen. Da das Corona-Virus zum 01.02.20 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen wurde, sind die Voraussetzungen für eine Betriebsschließungsversicherung erfüllt.
Doch nicht jede Betriebsschließungsversicherung hilft
Viele bekannte und große Versicherer wie z.B. AIG, Ergo, Gothaer oder Sparkassenversicherung bieten allerdings auch im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung keinen Versicherungsschutz aufgrund des Coronavirus an. Dies liegt daran, dass viele Versicherer in ihren Bedingungen zur Betriebsschließungsversicherung nur Krankheiten und Erreger zugrunde legen, die in einem Grundsatzbeschluss aus 2008 definiert wurden. Lediglich für dort gelisteten Viren wird daher Versicherungsschutz gewährt. Aus diesem Grund gilt bei vielen Versicherern für das aktuelle Coronavirus ein Ausschluss. Wir bieten Ihnen dennoch eine Lösung.
Wenn überhaupt, kann eine Betriebsschließungsversicherung nur von Branchen abgeschlossen werden, die in irgendeiner Form mit Lebensmitteln arbeiten und umgehen. Außerdem können bestimmte Gesundheitsberufe wie z.B. Ärzte einen entsprechenden Versicherungsschutz beantragen. Für andere Branchen wird eine Betriebsschließungsversicherung seitens der Versicherer nicht angeboten.
Diese Branchen sind/waren grundsätzlich versicherbar:
Gerne prüfen wir individuell und schnell, ob Sie derzeit noch eine Coronadeckung erhalten können.
Corona-Versicherbarkeit prüfen
Die Lösung lautet: Schließen Sie mit uns eine Umbrella-Deckung für Ihre Praxis ab. Für sofortigen Versicherungsschutz ohne Lücken - inklusive Corona (COVID-19).
Wir können Ihnen zur Zeit noch einen umfassenden und sofortigen Versicherungsschutz bieten - mit unserer Umbrella-Deckung. Umbrella (engl.) heißt übersetzt "Schirm". Mit einer Umbrella-Deckung spannen wir einen Schutzschirm nochmals über Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Was in Ihrem derzeitigen Vertrag nicht versichert ist, wird von der umfassenden Umbrella-Deckung abgedeckt.
Ihren bisherigen Vertrag führen Sie zunächst einfach fort. Damit Sie nicht doppelt zahlen, wird Ihnen der bereits für Ihren Versicherungsvetrag gezahlte Beitrag auf die Umbrella-Deckung angerechnet. Quasi in Zahlung genommen. Bei Auslauf Ihres aktuellen Vertrags wechseln Sie dann zum leistungsstärkeren Konzept. Die Vorteile aus der Umbrella-Deckung sind in Ihrem neuen Vertrag selbstverständlich enthalten. Sprechen Sie uns jetzt an, wie wir Ihnen konkret in der aktuellen Situation helfen können. Es ist davon auszugehen, dass dieses Angebot bei einer Ausweitung der Coronakrise auch kurzfristig wieder vom Markt genommen wird. Nutzen Sie Ihre Chance so lange es geht!
Mit dem optionalen Baustein "Betriebsschließung" erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz auf Verluste im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Betriebsschließung. Vorausgesetzt, die Betriebsschließung dient zur Verhinderung einer Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern beim Menschen.
Der Versicherer erstattet Ihnen:
Damit im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung der Versicherungsfall aufgrund des Coronavirus ausgelöst wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ergänzend zu den beiden genannten Voraussetzungen leistet der Versicherer auch dann, wenn die Behörde wegen folgender Krankheiten Maßnahmen auf allgemeiner gesetzlicher Grundlage anordnet:
Für ein unverbindliches und kostenloses Angebot zur "Umbrella-Deckung" (Betriebsinhalts- und Ertragsausfallversicherung inklusive Schutz vor Betriebsschließungen aufgrund des Coronavirus COVID-19) benötigen wir von Ihnen vorab die folgenden Angaben:
1. Rufen Sie uns an: Tel. 0 26 62 - 94 56 0 - oder - senden Sie uns Ihren 24h-Rückrufwunsch.
2. Übersenden Sie uns eine Kopie Ihrer Praxisinhaltsversicherung
3. Sie erhalten innerhalb von 48h ein konkretes Angebot inklusive Antrag.
4. Nach Eingang Ihres Antrags bei uns wird Ihr Versicherungsschutz umgehend bearbeitet.
5. Versicherungsschutz für Sie besteht ab der Antragsbestätigung beim Versicherer.
- Die Termin-Kapazitäten sind begrenzt. -

ORTHEY CONSULT
GmbH & Co. KG
+49 (0) 2662 9456 - 0
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orthey.de
Corona-Virus Hotline des Bundesgesundheitsministeriums:
(030) 34 64 65 100
WICHTIGER HINWEIS ZUM SCHLUSS:
Aktuell sind Ärzte und Zahnärzte noch versicherbar. Aufgrund der angespannten Situation und derzeit am Versicherungsmarkt nicht abschätzbaren Entwicklungen, können wir Ihnen jedoch nicht garantieren, dass Ihre Praxis versichert werden kann. Manche Versicherer ziehen in letzer Minute die "Reißleine". Gerne prüfen wir für Sie, welche konkreten Möglichkeiten bestehen. Jeder Tag zählt!